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Richtlinie Schadenersatz Bäume

Die überarbeitete Fassung vom Juni 2018 liegt vor

Eine paritätische Kommission von je zwei Vertretern des BSB und der VSSG erarbeitete eine Weiterführung der 2011 neu erstellten Richtlinie zur Schadenersatzberechnung bei Bäumen (zur Wertberechnung von Bäumen gab es eine erste Richtlinie des VSSG schon 1967). Das Dokument liegt seit Juni 2018 vor.

Die neue Richtlinie und das Excel-Formular zur Berechnung der Schadenersatzansprüche können aus dem MITGLIEDERBEREICH / Arbeitsgruppen / AG Bäume, auf Deutsch und auf Französisch heruntergeladen werden.

Bitte beachten Sie unbedingt die dort ebenfalls abgelegte Notiz zur Nutzung der Richtlinie.

Nicht-Mitglieder können die Richtlinie beim BSB bestellen. verband@baumpflege-schweiz.ch

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