Parknutzungen in Friedhofsarealen
Fachaustausch bei Grün Stadt Zürich, 8.1.2019
Einleitung von Stefan Brunner
Friedhöfe sind wegen ihrer ruhigen Atmosphäre und des beeindruckenden Baumbestandes geschätzte Orte für die Naherholung. Andererseits wird Freizeitnutzungen in Friedhöfen auch mit einer gewissen Skepsis begegnet. Oft werden sie als pietätlos und störend empfunden oder gar rundweg abgelehnt.
In Zürich findet derzeit eine intensive Diskussion um die Weiterentwicklung der Friedhöfe statt. Deshalb lud Grün Stadt Zürich zu einem Fachaustausch ein. Nach der Einführung ins Thema und der Präsentation von Projekten in den Städten Baden, Bern und Thun tauschten sich rund 50 Teilnehmende, darunter auch Experten der Fachgruppe Friedhöfe der VSSG und der Hochschule Rapperswil, darüber aus, ob und wie Friedhofsareale in Zeiten zunehmender baulicher Verdichtung auch als Parkanlagen genutzt werden könnten, um den Erholungsbedürfnissen einer wachsenden Bevölkerung Raum zu bieten.
Bericht zur Tagung von Jürgen Faiss
In der Stadt Zürich ist die Entwicklung von Parknutzungen in Friedhofsarealen derzeit intensiv im Gespräch. Dies war Anlass, am 8.1.2019 zu einem Fachaustausch einzuladen. Die Veranstaltung war mit rund 50 Teilnehmenden gut besucht; neben Vertretern der Stadt Zürich waren auch Experten der VSSG-Arbeitsgruppe Friedhöfe sowie der Hochschule Rapperswil zugegen.
Stefan Brunner («Friedhofsentwicklungsplanung in der Stadt Zürich») und Jürgen Faiss («Parknutzungen in Friedhofsarealen aus freiraumplanerischer Sicht») führten in die Veranstaltung ein. Im Hauptteil wurde das Thema mit drei sich ergänzenden Impulsreferaten näher beleuchtet:
Valentin Keller, Studio Vulkan Landschaftsarchitektur, präsentierte seine Bachelorarbeit «Wandelnder Stadtfriedhof Thun», welche 2018 den BSLA-Preis für die beste BA an der HSR gewonnen hat. Die Entwicklung vom Friedhof zum Park wird als rund 50 Jahre währender Prozess der Naturentfaltung, Raumbildung und Aneignung als Erholungsraum gestaltet.
Petra Schröder, Leiterin des Fachbereichs Gartendenkmalpflege und Friedhofswesen bei SKK Landschaftsarchitekten, erzählte in ihrem Beitrag von der Transformation des «Alten Friedhofs Baden» in eine städtische «Parkzone» - unter Wahrung des charakteristischen Erscheinungsbildes und hohen Schutzwertes.
Walter Glauser, Bereichsleiter Friedhöfe & Familiengärten der Stadt Bern, erläuterte die Idee und den Betrieb des «Quartierparks Friedbühlanlage»- einem umgenutzten Teil des «Bremgartenfriedhofs». Der Park formuliert in drei Abstufungen den räumlichen Übergang vom Quartier zum Friedhof.
Lukas Handschin führte anschliessend durch die Diskussion.
Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse
In der Stadt Zürich soll mit der Verdichtung des Stadtkörpers in den nächsten Jahrzehnten eine Steigerung der Einwohnerzahl um über 100'000 Personen erreicht werden. Viele kleinere Quartierparks zeigen bereits heute deutliche Spuren der Übernutzung, so zum Beispiel die «Fritschiwiese» in Zürich-Albisrieden. Es sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um den steigenden Erholungsbedürfnissen einer wachsenden Bevölkerung Raum zu bieten. Besonders die nicht mehr belegten Friedhofsflächen werden als grosses Potenzial betrachtet.
Gegenüber zahlreichen Arten der Freizeitnutzung bestehen in Friedhöfen jedoch Pietätsbedenken. Reger Freizeitbetrieb, der einen Quartierpark als Mittelpunkt des öffentlichen Stadtlebens auszeichnen würde, wird in Friedhofsarealen zumeist als störend empfunden: Feste, Ballsport, Musik, Grillieren, oder ähnliches. Als Erholungsräume werden (die grossen) Friedhöfe besonders wegen der Ruhe, der räumlichen Atmosphäre und des oftmals beeindruckenden Baumbestandes geschätzt. Es stellt sich die Frage, ob nicht gerade diese Qualitäten in einer sich weiter verdichtenden Stadt an Bedeutung gewinnen könnten — und gesichert werden sollten.
Ruhige Friedhofsareale und kleine Quartierparks ergänzen sich im Spektrum der Erholungsarten optimal — zumal, wenn sie wie der «Friedhof Sihlfeld» und die «Fritschiwiese» auch noch benachbart liegen. Gerade hier könnte es Sinn machen, die weitere gestalterische Entwicklung der Freiräume komplementär auszurichten.
Friedhöfe sind mit ihren oft wertvollen Steinmetzarbeiten auch immer Orte der Kunst und Kulturgeschichte. Sie bieten damit ein grosses Potenzial, das in jede temporäre oder auch dauerhafte Umnutzung einfliessen und den Charakter der Anlage mitprägen sollte.
Im Laufe der Diskussion schärfte sich der Konsens, dass Freiraumentwicklung in Friedhofsarealen die ruhige Atmosphäre und historischen Zeugnisse besonders zu respektieren hat, der parkartige genutzte Friedhof geradezu als ein eigenständiger Freiraumtypus anerkannt werden muss. Beim «Alten Friedhof Baden» wird deutlich, welche poetischen Qualitäten durch den geschickten Einbezug der historischen Substanz und den bewusstem Umgang mit spezifischen räumlichen Eigenheiten entstehen können.
Bei allen vorgestellten Referenzprojekten wird das Infrastrukturangebot für die Erholung auf Randbereiche konzentriert, bei der «Friedbühlanlage» in Bern und beim «Alten Friedhof Baden» sind sie klar separiert und erscheinen wie eigenständige, an den ruhigen Friedhofsraum angehängte Vorzonen. In der Stadt Baden besteht die Möglichkeit, Zweckbestimmungen eines solchen ruhigen Friedhofparks in den Zonenvorschriften zu verankern und durch Nutzungsverordnungen weiter zu präzisieren. Er gehört dort zur Parkzone (§21), im Unterschied zur Grünzone (§22), die sonstige Spiel- und Grünanlagen bezeichnet. («Die Parkzone dient der umfassenden Erhaltung und Pflege der kulturgeschichtlich bedeutsamen Parkanlagen mit den schutzwürdigen Bauten, Bäumen und den weiteren dazu gehörenden Parkelementen. Die Nutzung der Parkanlagen darf das Erscheinungsbild und den Schutzwert nicht beeinträchtigen. Für ... den alten Friedhof ... erstellt der Stadtrat unter Mitwirkung der Bevölkerung ... ein Entwicklungs- und Pflegekonzept. Darauf basierend erlässt er entsprechende Nutzungsverordnungen. Er berücksichtigt dabei die historische Entwicklung, die Ansprüche der Benutzer und die ökologische Belastbarkeit.») Der Status einer geschützten Gartenanlage gem. §38 BNO stärkt den Erhalt wertgebender Charakteristika zusätzlich.
In der Diskussion wird deutlich, dass nutzungsplanerische Regelungen auf konkreten, ortsbezogenen Nutzungs- und Gestaltungskonzepten aufbauen müssen. Reglementierungen durch Vorschriften und Verbotstafeln zeigen oft nicht den gewünschten Erfolg. Es sollte aus der Gestaltung bereits ablesbar sein, was an einem Ort erwartet wird oder erwünscht ist. Beim «Alten Friedhof Baden» dient die Hinweistafel am Eingang vor allem einer Sensibilisierung für den besonderen Ort. Der Einbezug der Quartierbevölkerung, eventuel auch der Einbezug der Religionsgemeinschaften ist in solch sensiblen Räumen unerlässlich, um Befindlichkeiten auszuloten, Akzeptanz für die Veränderungen zu schaffen und die Eigenverantwortung zu fördern.
Anders als beim «Assistens Friedhof» in Kopenhagen, wo das légère Miteinander von Friedhofskultur und Freizeitnutzung einer höheren Toleranzschwelle dänischer Lebensart geschuldet ist, wird die Schweizer Mentalität erfordern, dass die gemeinsame Hausordnung für einen neuartigen «Friedhofspark» auf partizipativem Wege entsteht.
Der Wandel vom Friedhof zum Park braucht Zeit, vielleicht sogar einen generationenübergreifenden Prozess. Warum sich nicht auch die räumliche Gestaltung als Prozess denken? Dies zeigt die Arbeit zum «Stadtfriedhof Thun» auf besonders schöne Weise. Eine mit dem Rückgang der Grabfelder heranreifende und sich ausweitende Vegetationskulisse schafft allmählich das räumliche Gefäss für die sich etablierende Erholungsnutzung — und bildet ausserdem einen Filter zwischen sensiblen Gedenkorten und dem Freizeitbetrieb.
Auch muss der Prozess reversibel sein können. Sogar Bestattungsformen unterliegen dem Zeitgeist. Die Bevölkerung wandelt sich. Mit der Zunahme der Bevölkerungsanteile aus anderen Religionen könnte der Raumbedarf für Erdbestattungen wieder steigen.